Kurz vorab: Du kannst eine Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) auch dann beantragen, wenn du keine eigene Bürofläche hast und eine gemietete Geschäftsadresse nutzt. Entscheidend ist deine steuerliche Registrierung in Deutschland, nicht die Art deiner Adresse. Dieser Artikel zeigt dir, wie der Prozess abläuft und was du beachten musst.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Umsatzsteuer-ID und wofür brauchst du sie?
- Wer bekommt eine USt-IdNr.?
- Wie du die USt-IdNr. beantragst: Schritt für Schritt
- Bearbeitungszeit und was danach passiert
- Virtual Office und Umsatzsteuer-ID: Was gilt?
- Kleinunternehmer und USt-IdNr.: Sonderfall beachten
- USt-IdNr. prüfen und verifizieren
- Fazit: Geschäftsadresse und Umsatzsteuer-ID sauber aufstellen
Was ist eine Umsatzsteuer-ID und wofür brauchst du sie?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine europaweit gültige Steuernummer für Unternehmen. In Deutschland beginnt sie immer mit DE gefolgt von neun Ziffern, zum Beispiel DE123456789. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und ist nicht identisch mit der normalen deutschen Steuernummer.
Die USt-IdNr. brauchst du in folgenden Situationen:
- Wenn du Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern lieferst oder beziehst (innergemeinschaftliche Lieferungen)
- Wenn du Rechnungen an EU-Unternehmen ausstellst und diese das Reverse-Charge-Verfahren anwenden sollen
- Wenn du auf Plattformen wie Amazon, Upwork oder Fiverr international tätig bist und der Marktplatz sie verlangt
- Wenn Geschäftspartner im EU-Ausland sie von dir anfordern
Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland über 3 Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen (Stand 2022). Die Mehrheit von ihnen hat eine USt-IdNr., weil sie früher oder später grenzüberschreitend tätig werden.
Wer bekommt eine USt-IdNr.?
Eine USt-IdNr. kann jedes in Deutschland steuerlich registrierte Unternehmen beantragen, das umsatzsteuerpflichtig ist. Konkret bedeutet das:
- Gewerbetreibende (Einzelunternehmen, GmbH, UG, GbR etc.) mit steuerlicher Erfassung beim zuständigen Finanzamt
- Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, IT-Dienstleister, Designer etc.)
- Vereine und Stiftungen, sofern sie unternehmerisch tätig sind
Wichtig: Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie können trotzdem eine USt-IdNr. beantragen, aber nur wenn sie innergemeinschaftliche Transaktionen durchführen wollen.
Wie du die USt-IdNr. beantragst: Schritt für Schritt
Schritt 1: Steuerliche Erfassung sicherstellen. Bevor du die USt-IdNr. beantragen kannst, musst du beim zuständigen Finanzamt steuerlich erfasst sein. Das passiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung oder der Anmeldung als Freiberufler über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER-Portal).
Schritt 2: Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern stellen. Den Antrag auf USt-IdNr. stellst du direkt beim BZSt, nicht beim lokalen Finanzamt. Das geht auf zwei Wegen:
- Online über das ELSTER-Portal (empfohlen, schnellster Weg)
- Schriftlich per Post an: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn
- Telefonisch unter der BZSt-Hotline: 0228 406-1222
Schritt 3: Benötigte Angaben bereithalten. Du brauchst für den Antrag:
- Deine reguläre deutsche Steuernummer
- Name und Anschrift des Unternehmens (hier reicht deine Virtual-Office-Adresse)
- Art der unternehmerischen Tätigkeit
- Angaben zur beabsichtigten EU-Tätigkeit
Bearbeitungszeit und was danach passiert
Das Bundeszentralamt für Steuern bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen. In Stoßtzeiten kann es länger dauern. Die ID wird schriftlich per Post zugestellt, an die im Antrag angegebene Adresse.
Wenn du eine Virtual-Office-Adresse angegeben hast, kommt der Brief dorthin. Achte also darauf, dass dein Postservice gut funktioniert. Ein Postscan-Service (wie beim Pro-Tarif auf Geschaeftsadressemieten.com ab 14,99 Euro/Monat) ist hier praktisch: Du siehst den Brief digital und musst nicht auf eine Weiterleitung warten.
Virtual Office und Umsatzsteuer-ID: Was gilt?
Eine gemietete Geschäftsadresse beeinflusst die Vergabe der USt-IdNr. nicht. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft nicht, ob du ein eigenes Büro hast, sondern nur, ob du in Deutschland steuerlich erfasst bist und eine echte unternehmerische Tätigkeit ausübst.
Dieses Verständnis wird durch die Rechtsprechung des EuGH gestützt: Im Urteil VSTR (C-587/10) hat der EuGH klargestellt, dass die USt-IdNr. ein verwaltungstechnisches Instrument ist, das die Umsatzsteuerpflicht erleichtert, aber nicht begründet. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit, nicht nach der Art der Adresse.
Kleinunternehmer und USt-IdNr.: Sonderfall beachten
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro lag und der laufende Jahresumsatz voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt. Sie stellen keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer aus und können auch keine Vorsteuer geltend machen.
Trotzdem kann eine USt-IdNr. für Kleinunternehmer sinnvoll sein, wenn sie Dienstleistungen von EU-Unternehmen beziehen (dann greift das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG). Im Zweifel lohnt sich eine kurze Rückfrage beim zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater.
USt-IdNr. prüfen und verifizieren
Du kannst jede europäische USt-IdNr. kostenlos über das VIES-System (VAT Information Exchange System) der EU prüfen: einfach auf der Website der Europäischen Kommission die ID eingeben und bestätigen lassen, ob sie gültig ist.
Das ist besonders dann wichtig, wenn du innergemeinschaftliche Lieferungen mit 0 % Umsatzsteuer abrechnest. Laut § 6a UStG ist die Steuerbefreiung für solche Lieferungen nur dann zulässig, wenn die USt-IdNr. des Empfängers zum Zeitpunkt der Lieferung gültig war. Kannst du das nicht nachweisen, haftest du unter Umständen für die Umsatzsteuer.
Fazit: Geschäftsadresse und Umsatzsteuer-ID sauber aufstellen
Eine Virtual-Office-Adresse ist kein Hindernis bei der Beantragung einer USt-IdNr. Entscheidend ist einzig deine steuerliche Registrierung in Deutschland. Der Prozess läuft über ELSTER und das Bundeszentralamt für Steuern, dauert etwa 4 bis 6 Wochen und ist für jedes regulär erfasste Unternehmen zugänglich. Mit einem Postscan-Service verpasst du auch den Zustellungsbrief nicht.
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