Kurz und klar: Wer auf Amazon, eBay, Shopify oder Etsy gewerblich verkauft, muss eine ladungsfähige Geschäftsadresse im Impressum angeben. Das schreibt Paragraph 5 DDG vor (früher Paragraph 5 TMG). Diese Adresse erscheint öffentlich auf jedem Listing und in jedem Shop. Mit einer gemieteten Geschäftsadresse erfüllst du die Pflicht, ohne deine Privatadresse zu veröffentlichen. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Was du hier erfährst
- Warum E-Commerce-Händler rechtlich eine Geschäftsadresse brauchen
- Welche Plattformen die Adresse öffentlich anzeigen
- Welche Risiken die Privatadresse mit sich bringt
- Warum Abmahnungen gerade im Onlinehandel ein Thema sind
- Welches Paket zu deinem Shop passt
Warum Onlinehändler eine Geschäftsadresse brauchen
Sobald du gewerblich verkaufst, greift die Impressumspflicht nach Paragraph 5 DDG. Das Digitale-Dienste-Gesetz hat im Mai 2024 das alte Telemediengesetz abgelöst, die Pflichten sind im Kern gleich geblieben. Dein Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift enthalten, also eine echte Adresse mit Straße und Hausnummer, unter der dich Kunden und Behörden rechtssicher erreichen.
Diese Pflicht gilt nicht nur für deinen eigenen Shop, sondern ausdrücklich auch für gewerbliche Profile und Angebote auf Plattformen wie:
- Amazon und Amazon Marketplace
- eBay und eBay Kleinanzeigen (gewerblich)
- Shopify, Etsy und eigene Onlineshops
- Social-Commerce-Profile auf Instagram, TikTok und Facebook
Zusätzlich brauchst du als Verantwortlicher in deiner Datenschutzerklärung nach DSGVO ebenfalls eine ladbare Adresse. Ohne geht es nicht.
Das Problem mit der Privatadresse
Theoretisch darfst du deine Wohnadresse ins Impressum schreiben. Praktisch ist das im E-Commerce eine schlechte Idee. Deine Adresse steht dann öffentlich auf jeder Produktseite, in jedem Shop und in jedem Marktplatzprofil. Jeder Kunde, Wettbewerber und Werbeversender kann sie sehen.
Konkret heißt das:
- Werbepost und unerwünschte Sendungen landen bei dir zu Hause
- Verärgerte Kunden oder Wettbewerber kennen deine Privatanschrift
- Deine Familie und dein Wohnort sind mit deinem Geschäft verknüpft
Eine gemietete Geschäftsadresse trennt Privates und Geschäftliches sauber. Du erfüllst die Impressumspflicht und hältst deine Wohnadresse aus der Öffentlichkeit heraus.
Abmahnungen: warum gerade im Onlinehandel
Der E-Commerce ist ein Hotspot für Abmahnungen. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist einer der häufigsten Gründe. Wettbewerber und Abmahnvereine durchsuchen Shops gezielt nach formalen Fehlern. Fehlt die ladungsfähige Anschrift oder ist sie unvollständig, ist das ein klassischer Angriffspunkt.
Verstöße gegen die Informationspflichten können nach Paragraph 33 DDG mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, dazu kommen mögliche Abmahnkosten. Eine korrekte, ladungsfähige Adresse nimmt dir diesen Angriffspunkt. Und weil Abmahnungen und Behördenpost per Post kommen, ist ein Scan-Service Gold wert: Du siehst kritische Schreiben sofort, statt sie erst Tage später im Briefkasten zu finden.
Welches Paket passt zu deinem Shop?
Starter
ab 4,99 €/Monat
c/o-Adresse fürs Impressum. Für Einzelunternehmer und Kleinunternehmer mit einem Shop.
Pro
ab 10,99 €/Monat
Wie Starter, plus täglicher Scan-Service und Google My Business. Ideal für Händler, die Abmahn- und Behördenpost sofort digital sehen wollen.
Expert
ab 32,49 €/Monat
Voll ladungsfähig ohne c/o, für die GmbH oder UG hinter deinem Shop mit Handelsregister-Eintrag.
Preise jährliche Abrechnung, Stand Juni 2026. Aktuelle Preise auf der Preisseite prüfen. Tipp: Die Adresse darfst du für bis zu fünf eigene Projekte nutzen, also mehrere Shops und Profile.
Akzeptieren Amazon, eBay und Co. eine gemietete Adresse?
Für das Impressum und die öffentliche Anbieterkennzeichnung zählt, dass die Adresse ladungsfähig ist. Eine gemietete, ladungsfähige Geschäftsadresse erfüllt diese Anforderung und wird im Impressum deiner Listings genutzt. Wichtig ist nur, dass es eine reale Adresse mit aktiver Postannahme ist, kein reines Postfach.
Davon getrennt ist die Konto-Verifizierung der Plattformen, bei der du dich als Händler ausweist. Dafür können zusätzlich Ausweis und Geschäftsunterlagen verlangt werden. Das betrifft deine Identität, nicht die Impressumsadresse.
Deine Händleradresse in Berlin
Mit einer Adresse in der Pappelallee 64, 10437 Berlin bekommst du eine ladungsfähige Geschäftsanschrift in Prenzlauer Berg, die du im Impressum aller deiner Shops und Marktplatzprofile angeben kannst. Über 1.000 Kunden nutzen die Adresse bereits, eingerichtet in rund fünf Minuten, ohne Einrichtungsgebühr und monatlich kündbar.
Im Pro- und Expert-Paket wird deine Post täglich mit Eingangsstempel gescannt und dir per E-Mail geschickt. So verpasst du keine Abmahnung und keine Behördenpost, auch wenn du deine Ware von ganz woanders verschickst.
Fazit: Pflicht erfüllen, Privatsphäre schützen
Als Onlinehändler kommst du an einer ladungsfähigen Geschäftsadresse nicht vorbei. Sie ist Pflicht nach Paragraph 5 DDG und steht öffentlich auf jeder Plattform. Eine gemietete Adresse erfüllt diese Pflicht, schützt deine Wohnadresse und nimmt dir einen der häufigsten Abmahngründe. Mit Scan-Service siehst du wichtige Post sofort, egal wo du gerade verkaufst.
Impressum-Pflicht erfüllen, Privatadresse schützen
Adresse jetzt sichernKeine Einrichtungsgebühr · Monatlich kündbar · In 5 Minuten live
Häufige Fragen
Brauche ich als Amazon- oder eBay-Händler ein Impressum?
Ja, sobald du gewerblich verkaufst. Die Impressumspflicht nach Paragraph 5 DDG gilt auch für gewerbliche Angebote auf Marktplätzen und in sozialen Netzwerken.
Darf ich meine Privatadresse im Shop angeben?
Erlaubt ist es, sinnvoll nicht. Die Adresse ist öffentlich auf jedem Listing sichtbar. Eine gemietete Geschäftsadresse erfüllt dieselbe Pflicht und schützt deine Wohnanschrift.
Akzeptieren Marktplätze eine gemietete Adresse?
Für das Impressum ja, solange die Adresse ladungsfähig ist und Post aktiv angenommen wird. Die Konto-Verifizierung der Plattform betrifft deine Identität und ist davon getrennt.
Was droht ohne korrektes Impressum?
Abmahnungen durch Wettbewerber sowie Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach Paragraph 33 DDG. Ein vollständiges, ladungsfähiges Impressum vermeidet beides.




